Akku-Allgefahrendeckung
Schäden sind auch über die normale Voll- und Teilkaskodeckung hinaus mit wenigen Ausnahmen versichert. (AKB A 2.3.5)Tierbiss- und Tierbissfolgeschäden
Die Entschädigungssumme für Tierbiss- und deren Folgeschäden ist auf bis zu 25.000 Euro erhöht.Überspannungsschäden beim Laden an
Akku oder Bordelektronik
Brandschäden an Wallboxen und Ladestationen beim Ladevorgang (subsidiär)
Akku Löschkosten
Die Löschung von in Brand geratenen Lithiumbatterien gestaltet sich schwierig, da sich diese immer wieder entzünden können. Ein erhöhter Löschaufwand ist erforderlich. Die Kosten werden bis zu 2.000 Euro übernommen.
Akku Entsorgungskosten
Die fachgerechte Entsorgung eines zum Beispiel durch Unfall beschädigten Akkus für Elektrofahrzeuge ist mit erheblichen Kosten verbunden. Dies ist bis zu 5.000 Euro versichert.
Neuwertentschädigung
Bei einem Totalschaden wird dem Kunden bis zu 24 Monate der Neuwert des Fahrzeuges entschädigt (bei Entwendung bis zu 12 Monate). Ist der Kunde mit dem Fahrzeug zufrieden gewesen, wird er sich höchstwahrscheinlich ein neues entsprechendes Fahrzeug bestellen.
Verzicht auf Abzug neu für alt
Im Schadenfall werden keine Abzüge beim Verbau von Neuteilen vorgenommen.
Ggf. Ausnahmen beim Akku.
Werkstattauswahl
Angestrebt ist eine Steuerung in das vorhandene Partnerwerkstattnetz.
--> z. B. Zugriff auf Original-Ersatzteile.
Schutzbrief
Die klassische Pannenhilfe des Schutzbriefes greift auch, wenn das ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeug infolge von Fehlbedienung des Antriebs-Akkus oder nach Entladung des Antriebs-Akkus im laufenden Betrieb nicht mehr fahrbereit ist.
GAP-Deckung
Sollten nach einem Schaden, bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen, Differenzen zwischen Buch- und Restwert bestehen, gleicht der Versicherer die Differenz aus.
Smart Repair
Kleine Beulen oder Kratzer können meist günstig repariert werden. Dies wird bis zu 250 Euro übernommen (bei 50 Euro SB).
Wildschäden
Es ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert.
Erweiterte Elementarschäden
Private Nutzung
Gewerbliche Nutzung
* Selbstbeteiligungen Vollkasko 500 Euro / Teilkasko 150 Euro
Private Nutzung
Gewerbliche Nutzung
* Selbstbeteiligungen Vollkasko 500 Euro / Teilkasko 150 Euro
Private Nutzung
Gewerbliche Nutzung
* Selbstbeteiligungen Vollkasko 500 Euro / Teilkasko 150 Euro
Die notwendigen Unterlagen stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung!
Im Antrag Gothaer-ELARIS Rahmenvertrag sind 3 Unterschriften von Ihnen zu leisten. Sollte eine Abbuchung gewünscht sein, haben Sie die Möglichkeit das SEPA-Mandat auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Versicherungsbedingungen sowie das Datenschutzinformationsblatt der Gothaer wird Ihnen ausgedruckt mit ausgehändigt bzw. per E-Mail zukommen gelassen.
Auch bei der Auswahl eines "Privat-Tarif" gelten immer die Bedingungen AKB-Gewerbe im Rahmenvertrag. Den Antrag senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an elaris@herzenssache.eu zurück.
Die EVB kann unter dem folgenden Link angefordert werden: eVB für die KFZ-Zulassung hier beantragen | Gothaer. Auszuwählen wäre der Punkt „Erstversicherung“. Die EVB soll nach Beantragung spätestens am 24 Stunden später bei Ihnen eingehen!