Garantiebedingungen

Präambel

Die von ELARIS hiernach gewährten Garantien haben keinerlei negative Auswirkungen auf die gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei Vorliegen eines Mangels. Sie bieten vielmehr über die vertraglichen Ansprüche hinaus zusätzliche Rechte. Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, insbesondere wegen eines Mangels am Fahrzeug, bleiben von den im folgenden beschriebenen Garantien unberührt.

Die ELARIS AG, Industriestr. 19 in 67269 Grünstadt gewährt für jedes ELARIS Fahrzeug die folgenden Garantiezusagen:

1. Neuwagengarantie

ELARIS garantiert für ELARIS Neufahrzeuge eine dem jeweiligen Stand der Technik eines jeden Modells entsprechende Fehlerfreiheit von Werkstoff und Arbeit während der Dauer von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung.

1.1 Laufzeiten

1.2 Garantieansprüche

Sowohl für die Erbringung allgemeiner Garantieleistungen als auch für die Erbringung der Zusatzleistungen, laut diesem Abschnitt, müssen sämtliche Reparaturen (außer Lackierung) von einem von ELARIS autorisierten Servicepartner durchgeführt werden (die Adressen der autorisierten Servicepartner finden Sie auf www.elaris.eu).

1.3 Garantie auf Hochspannungskomponenten

Die Garantie umfasst Reparaturen mit dem Zweck, Defekte in Werkstoff und Arbeit an den unten aufgelisteten Hochspannungskomponenten instand zu setzen, die während der Garantielaufzeit auftreten:

1.4 Antriebsbatterie

Zusätzlich zu der Abdeckung von Material- und Verarbeitungsfehlern erstreckt sich die Garantie der Antriebsbatterie auch auf Ladekapazitätsverluste, bei denen für eine bestimmte Zeit, die von der Fahrzeugbatteriespezifikation abhängt, weniger als 70% der ursprünglichen Kapazität bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nicht unterschritten werden darf:

1.4.1 Laufzeiten

Die Kapazität der Antriebsbatterie nimmt wie bei allen Batterien mit der Zeit und der Verwendung allmählich ab. Je nach Verwendungsart können sich die Leistungseigenschaften der Batterie innerhalb des Garantiezeitraums um 10% bis 30% verschlechtern. Diese Garantie deckt alle Reparaturen ab, die nötig sind, um die Batteriekapazität wieder auf den Stand von 70% oder mehr zu bringen. Nur wenn erforderlich, wird die gesamte Batterie durch eine neue oder werksüberholte, welche innerhalb der Grenzwerte (beispielsweise bezüglich Kapazität) für das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs liegt, ersetzt. Dies versetzt Ihr Fahrzeug in einen voll funktionsfähigen Zustand entsprechend seines Alters und der Abnutzung. Die Ladekapazitätsabdeckung der Antriebsbatterie wird durch die Ausschlüsse eingeschränkt, die unter dem Kapitel „Garantieausschlüsse Antriebsbatterie” aufgeführt werden.

1.5 Einhaltung der Wartungsintervalle

Die Garantiezusagen sind an die Einhaltung der jeweiligen durch ELARIS vorgegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle geknüpft. Details finden Sie im Betriebsanleitungskapitel „Service und Wartung“.

1.6 Neuwagen-Garantiebedingungen

2. Mobilitätsgarantie

2.1 Die nachfolgenden Bestimmungen für Geschäftskunden werden von der mobile GARANTIE Deutschland GmbH, Knibbeshof 10a, 30900 Wedemark, angeboten.

2.1.1 Laufzeiten Geschäftskundenbereich

2.2 Die nachfolgenden Bestimmungen für Privatkunden werden vom Automobilclub von Deutschland e. V., Goldsteinstraße 237, 60528 Frankfurt am Main angeboten.

2.2.1 Laufzeiten Privatkundenbereich

Ihre verbindliche ELARIS Neufahrzeugbestellung beinhaltet die Beantragung einer unbefristeten Mitgliedschaft im Automobilclub von Deutschland. Um Sie mobil zu halten übernimmt ELARIS für Sie die Beiträge wie folgt:

jeweils im weltweit gültigen Help Plus Tarif. Die AVD Kündigungsfrist beträgt 3 Monate plus den laufenden Monat. Diese kann per E-Mail, Fax oder per Post beim AVD eingereicht werden.

Leistungen der Garantiepartner

Mobile Garantie Exklusiv Mobilitat ELARIS mobile_GARANTIE_Exklusiv-Mobilitat_ELARIS.pdf

AVD Leistungen Help Plus AvD_Leistungen_Help_Plus.pdf