Garantiebedingungen

Präambel

Die von ELARIS hiernach gewährten Garantien haben keinerlei negative Auswirkungen auf die gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei Vorliegen eines Mangels. Sie bieten vielmehr über die vertraglichen Ansprüche hinaus zusätzliche Rechte. Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, insbesondere wegen eines Mangels am Fahrzeug, bleiben von den im folgenden beschriebenen Garantien unberührt.

Die ELARIS AG, Industriestr. 19 in 67269 Grünstadt gewährt für jedes ELARIS Fahrzeug die folgenden Garantiezusagen:

1. Neuwagengarantie

ELARIS garantiert für ELARIS Neufahrzeuge eine dem jeweiligen Stand der Technik eines jeden Modells entsprechende Fehlerfreiheit von Werkstoff und Arbeit während der Dauer von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung.

1.1 Laufzeiten

  • ELARIS DYO 2 Jahre/unbegrenzte Laufleistung
  • ELARIS BEO 5 Jahre/150.000 km je nachdem, was zuerst eintritt Fahrzeuggarantie (2 Jahre Neuwagengarantie plus 3 Jahre Neuwagenanschlussgarantie)

1.2 Garantieansprüche

Sowohl für die Erbringung allgemeiner Garantieleistungen als auch für die Erbringung der Zusatzleistungen, laut diesem Abschnitt, müssen sämtliche (außer Lackierung) von einem von ELARIS autorisierten Servicepartner durchgeführt werden (die Adressen der autorisierten Servicepartner Sie auf www.elaris.eu).

1.3 Garantie auf Hochspannungskomponenten

Die Garantie umfasst Reparaturen mit dem Zweck, Defekte in Werkstoff und Arbeit an den unten aufgelisteten Hochspannungskomponenten instand zu setzen, die während der Garantielaufzeit auftreten:

  • Hochspannungs-Verkabelung
  • Hochspannungs-Steuermodule
  • Antriebs-Stromrichtermodul
  • Zubehörstrommodul
  • Integriertes Hochspannungsladegerät
  • Bremsmodulatorbaugruppe
  • Elektrische Antriebseinheit und interne Komponenten derselben, einschließlich Hilfsölpumpe, Zusatzpumpencontroller und Dreiphasenkabel

1.4 Antriebsbatterie

Zusätzlich zu der Abdeckung von Material- und Verarbeitungsfehlern erstreckt sich die Garantie der Antriebsbatterie auch auf Ladekapazitätsverluste, bei denen für eine bestimmte Zeit, die von der Fahrzeugbatteriespezifikation abhängt, weniger als 70% der ursprünglichen Kapazität bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nicht unterschritten werden darf:

1.4.1 Laufzeiten

Zusätzlich zu der Abdeckung von Material- und Verarbeitungsfehlern erstreckt sich die Garantie der Antriebsbatterie auch auf Ladekapazitätsverluste, bei denen für eine bestimmte Zeit, die von der Fahrzeugbatteriespezifikation abhängt, weniger als 70% der ursprünglichen Kapazität bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nicht unterschritten werden darf:

  • ELARIS DYO 8 Jahre/150.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt)
  • ELARIS BEO 8 Jahre/150.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt)
  • ELARIS CARO 8 Jahre/150.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt)

Die Kapazität der Antriebsbatterie nimmt wie bei allen Batterien mit der Zeit und der Verwendung allmählich ab. Je nach Verwendungsart können sich die Leistungseigenschaften der Batterie innerhalb des Garantiezeitraums um 10% bis 30% verschlechtern. Diese Garantie deckt alle Reparaturen ab, die nötig sind, um die Batteriekapazität wieder auf den Stand von 70% oder mehr zu bringen. Nur wenn erforderlich, wird die gesamte Batterie durch eine neue oder werksüberholte, welche innerhalb der Grenzwerte (beispielsweise bezüglich Kapazität) für das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs liegt, ersetzt. Dies versetzt Ihr Fahrzeug in einen voll funktionsfähigen Zustand entsprechend seines Alters und der Abnutzung. Die Ladekapazitätsabdeckung der Antriebsbatterie wird durch die Ausschlüsse eingeschränkt, die unter dem Kapitel „Garantieausschlüsse Antriebsbatterie” aufgeführt werden.

1.5 Einhaltung der Wartungsintervalle

Zusätzlich zu der Abdeckung von Material- und Verarbeitungsfehlern erstreckt sich die Garantie der Antriebsbatterie auch auf Ladekapazitätsverluste, bei denen für eine bestimmte Zeit, die von der Fahrzeugbatteriespezifikation abhängt, weniger als 70% der ursprünglichen Kapazität bis zum Ende der Gewährleistungsfrist nicht unterschritten werden darf:

1.6 Neuwagen-Garantiebedingungen

  • Die Garantiezeiten beginnen jeweils ab Lieferung durch den erstausliefernden ELARIS Partner oder der Erstzulassung (je nachdem, was zuerst eintritt).
  • Die Garantien gehen ausschließlich auf kostenlose Nachbesserung des Fahrzeugs durch einen von ELARIS autorisierten Servicepartner, d.h. ELARIS ist gemäß dieser Garantie nur dazu verpflichtet, Teile durch einen ELARIS Servicepartner nach Wahl von ELARIS instand setzen oder austauschen zu lassen. Instandsetzung und Austausch defekter Teile erfolgt durch den ELARIS Servicepartner, zu dem das Fahrzeug gebracht wird, ohne Berechnung von Material oder Arbeitslohn. ELARIS behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob Teile instandgesetzt oder ausgetauscht werden.
  • Ansprüche gegen ELARIS, die über solche kostenlosen Reparaturen hinausgehen, sind nicht Teil dieser Garantien und davon ausgeschlossen. Insbesondere gewähren diese Garantien nicht das Recht, Ersatzlieferung oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu verlangen. Ausgeschlossen sind auch Ersatzansprüche, z.B. auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs, Schadensersatz, inklusive für Neben- und Folgeschäden (z.B. Mietwagenkosten, Hotelkosten oder Ersatz für frustrierte Aufwendungen, Verlust von persönlichem Eigentum oder Einkommen), die nach den Regelungen dieser Garantien nicht ersatzfähig sind.
  • Die Garantien beschränken sich darauf, das Fahrzeug in einen Zustand zu versetzen, der einer normalen Abnutzung des Fahrzeugs entsprechend Alter, Kilometerstand und Pflegezustand zum Zeitpunkt der Instandsetzung entspricht. Sollten die Instandsetzungskosten netto ohne Umsatzsteuer den Zeitwert des Fahrzeugs ohne Schaden übersteigen, wird nur der Zeitwert ersetzt.
  • Die Garantien sind an das Fahrzeug gebunden und bleiben auch bei Halterwechsel gültig. Dieses Garantie- und Servicescheckheft muss dem nächsten Eigentümer übergeben werden.
  • Alle Instandsetzungen, einschließlich Reparaturen von Unfallschäden, Karosserie- und Lackarbeiten, müssen entsprechend den Richtlinien von ELARIS ausgeführt werden.
  • Alle Garantieansprüche enden mit dem Ablauf der jeweiligen Garantiezeit. Für einen innerhalb der Garantiezeit berechtigt angemeldeten, aber bis zu deren Ablauf nicht beseitigten Mangel gilt die Garantiezusage für dieses Bauteil bis zur Beseitigung des Mangels, sofern die Verzögerung durch ELARIS oder den Servicepartner zu vertreten ist.
  • Ist der Fehler nicht vorführbar oder das Vorliegen eines Fehlers oder die Beseitigung strittig, erlischt der Anspruch zwei Monate nach der letzten Nachbesserung oder der Erklärung des ELARIS Servicepartners oder von ELARIS, der Fehler sei beseitigt oder es liege kein Fehler vor.
  • An interruption or a new start of the respective warranty period due to rectification or examination of the complaint or negotiations about the circumstances justifying the claim is excluded.
  • Garantieansprüche können nur unter Vorlage des ausgefüllten Garantie- und Servicescheckhefts mit der vom ELARIS Partner ausgefüllten und unterschriebenen Garantieurkunde erhoben werden. Um die Garantieansprüche zu erhalten, müssen alle durchgeführten Servicearbeiten (Inspektionen, Korrosionsschutzservice) dokumentiert werden.
  • Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiezeit gemäß den Abschnitten 1.1 bis 1.3 die gleiche Garantie gewährt wie für das Fahrzeug, d.h. die Garantie verlängert sich durch die Instandsetzung oder den Austausch von Teilen nicht, auch nicht für die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile.
  • Ersetzte Teile werden Eigentum von ELARIS.
  • ELARIS behält sich das Recht vor, vor der Nachbesserung oder dem Austausch von Teilen zu begutachten.
  • Garantieleistungen erfolgen bis zur ausdrücklichen Bestätigung von ELARIS grundsätzlich nur unter Vorbehalt, dass im Rahmen eventueller nachträglicher Prüfungen (z.B. Teileprüfungen) die Rechtmäßigkeit des Garantieanspruchs bestätigt wird. Ergibt eine Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, sind angefallene Reparaturkosten durch den Auftraggeber zu tragen.
  • Erklärungen oder Zusagen Dritter jedweder Art, die in irgendeiner Weise von den hier beschriebenen Garantieumfängen und -bedingungen abweichen, sind für ELARIS nicht bindend.
  • Für Bereifung leistet ELARIS nur dann Garantie, wenn der Endkunde vorher Garantieansprüche beim Hersteller dieser Produkte gestellt hat. Eine gerichtliche Inanspruchnahme ist nicht erforderlich.
  • Für Sonderauf- und Sonderumbauten, die von Dritten hergestellt und an ELARIS geliefert wurden, bietet ELARIS keine Garantie.

2. Mobilitätsgarantie

ELARIS garantiert für ELARIS Neufahrzeuge eine dem jeweiligen Stand der Technik eines jeden Modells entsprechende Fehlerfreiheit von Werkstoff und Arbeit während der Dauer von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung.

2.1 Die nachfolgenden Bestimmungen für Geschäftskunden werden von der mobile GARANTIE Deutschland GmbH, Knibbeshof 10a, 30900 Wedemark, angeboten.

2.1.1 Laufzeiten Geschäftskundenbereich

  • ELARIS DYO 2 Jahre Mobilitätsgarantie
  • ELARIS BEO 2 Jahre Mobilitätsgarantie
  • ELARIS CARO 3 Jahre/150.000 km Mobilitätsgarantie (je nachdem, was zuerst eintritt)

2.2 Die nachfolgenden Bestimmungen für Privatkunden werden vom Automobilclub von Deutschland e. V., Goldsteinstraße 237, 60528 Frankfurt am Main angeboten.

2.2.1 Laufzeiten Privatkundenbereich

Sowohl für die Erbringung allgemeiner Garantieleistungen als auch für die Erbringung der Zusatzleistungen, laut diesem Abschnitt, müssen sämtliche Reparaturen (außer Lackierung) von einem von ELARIS autorisierten Servicepartner durchgeführt werden (die Adressen der autorisierten Servicepartner finden Sie auf www.elaris.eu).

  • ELARIS DYO 2 Jahre AVD Mitgliedschaftsbeitrag
  • ELARIS BEO 5 Jahre AVD Mitgliedschaftsbeitrag

Jeweils im weltweit gültigen Help Plus Tarif. Die AVD Kündigungsfrist beträgt 3 Monate plus den laufenden Monat. Diese kann per E-Mail, Fax oder per Post beim AVD eingereicht werden.

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